
Praxisreinigung nach RKI – was die Richtlinie verlangt
Arzt- und Zahnarztpraxen unterliegen besonders strengen Hygieneanforderungen. Das Robert Koch-Institut (RKI) gibt in seinen Empfehlungen die Standards vor – und die Reinigung der Praxisräume ist ein zentraler Baustein. Wer eine Praxis betreibt oder als Reinigungsdienstleister Praxen betreut, sollte die wichtigsten Vorgaben kennen. Dieser Beitrag fasst zusammen, was die RKI-Richtlinie von der Praxisreinigung verlangt und wie sie praktisch umzusetzen ist.
Welche Rechtsgrundlage gilt?
Maßgeblich sind die „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen" der KRINKO (Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention) am RKI. Ergänzt werden sie durch die TRBA 250 (Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe) und das Infektionsschutzgesetz. Praxisinhaber sind verpflichtet, einen schriftlichen Hygieneplan zu erstellen und dessen Umsetzung zu dokumentieren.
Risikobereiche der Praxisreinigung
Die RKI unterscheidet drei Risikobereiche, die unterschiedliche Reinigungs- und Desinfektionsanforderungen haben:
- Bereich ohne Infektionsrisiko: Verwaltung, Wartezimmer, Flure. Tägliche Reinigung mit haushaltsüblichen Mitteln. Desinfektion nur bei sichtbarer Kontamination.
- Bereich mit möglichem Infektionsrisiko: Behandlungsräume, Sprechzimmer, Sanitärbereiche. Tägliche Reinigung und gezielte Flächendesinfektion nach jedem Patienten.
- Bereich mit besonderem Infektionsrisiko: Eingriffsräume, Sterilgutaufbereitung, Isolierzimmer. Mehrfach tägliche Wisch-Desinfektion mit gelisteten Präparaten.
Tägliche Reinigung in der Praxis
Folgende Tätigkeiten gehören in jede Praxis als arbeitstägliche Routine:
- Wartebereich: Bodenwischen, Stühle und Tische abwischen, Türgriffe und Lichtschalter desinfizieren, Spielzeug und Lesematerial prüfen.
- Behandlungsräume: Patientenliege nach jedem Patienten desinfizieren; Arbeitsflächen, Lampen, Geräteoberflächen wischdesinfizieren; Boden täglich reinigen.
- Empfang und Anmeldung: Tresen, Telefon, Tastatur, Maus, Karten-Lesegeräte mehrmals täglich wischdesinfizieren.
- Sanitärbereich: WC, Waschbecken, Wasserarmaturen mindestens zweimal täglich reinigen und desinfizieren; Verbrauchsmaterial auffüllen.
- Aufzüge, Türgriffe, Geländer: alle hochfrequentierten Touchpoints mehrmals täglich.
Wisch-Desinfektion: Die richtige Methode
RKI-konform ist nur die Zwei-Eimer-Methode (oder vergleichbare Verfahren mit Bezug auf saubere und gebrauchte Tücher):
- Saubere Lösung im einen Eimer, zur Reinigung der Tücher im anderen.
- Jedes Tuch wird nur für eine Fläche verwendet, dann gewechselt.
- Wischrichtung: vom Reinen zum Unreinen, von oben nach unten.
- Einwirkzeit des Desinfektionsmittels einhalten – meist 1 bis 5 Minuten je Präparat.
- Nur Präparate aus der VAH-Liste (Verbund für Angewandte Hygiene) oder bei meldepflichtigen Erregern aus der RKI-Liste verwenden.
Flächendesinfektion vs. Reinigung
Reinigung entfernt sichtbaren Schmutz und reduziert die Keimlast – Desinfektion tötet gezielt Keime ab. Beide Schritte sind notwendig:
- Reinigung allein reicht in Bereichen ohne Infektionsrisiko (Wartezimmer, Verwaltung).
- Reinigung + Desinfektion sind in allen patientennahen Bereichen Pflicht.
- Schlussdesinfektion nach Behandlung infektiöser Patienten (z. B. multiresistente Keime, Tuberkulose) erfordert spezielle Mittel und längere Einwirkzeiten.
Dokumentationspflicht
Praxen sind gesetzlich verpflichtet, die Durchführung der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen zu dokumentieren. Das Hygieneprotokoll muss enthalten:
- Datum und Uhrzeit der Reinigung
- Bereich und durchgeführte Tätigkeit
- Verwendetes Mittel und Konzentration
- Name und Unterschrift der ausführenden Person
Diese Dokumentation wird bei Hygiene-Begehungen durch das Gesundheitsamt überprüft. Eine professionelle Reinigungsfirma, die auf Praxen spezialisiert ist, übergibt regelmäßig vollständige Protokolle und nimmt Praxisinhabern damit eine wesentliche Last ab.
Häufige Fehler in der Praxisreinigung
- Falsche Konzentration: Desinfektionsmittel werden zu hoch oder zu niedrig dosiert. Dosierhilfen sind Pflicht.
- Mehrfachverwendung von Tüchern: Ein Tuch für mehrere Flächen verteilt Keime statt sie zu entfernen.
- Einwirkzeit nicht eingehalten: Sofortiges Trockenwischen unterbricht die Wirkung.
- Privates Reinigungspersonal ohne Schulung: Reinigungskräfte müssen nachweisbar in Hygiene und Materialkunde geschult sein.
- Fehlende Dokumentation: Auch perfekt durchgeführte Reinigung gilt vor dem Gesundheitsamt als nicht erfolgt, wenn sie nicht protokolliert wurde.
Fazit
Praxisreinigung nach RKI ist mehr als Wischen und Saugen – sie ist ein dokumentiertes Hygienesystem mit klaren Standards für Mittel, Methoden und Frequenzen. Praxisinhaber haften für die Einhaltung; eine professionelle Reinigungsfirma mit Praxis-Spezialisierung sorgt nicht nur für Sauberkeit, sondern auch für rechtssichere Dokumentation und geschultes Personal.
W&B Reinigungsservice betreut Arzt-, Zahnarzt- und Therapiepraxen in Parchim und ganz Mecklenburg-Vorpommern nach RKI-Standard. Mehr zur Praxisreinigung erfahren oder unverbindliches Angebot anfordern.
